Dienstgrade

Immer wieder sieht man auf Veranstaltungen Feuerwehrleute in Uniformen. Auf dem linken Ärmel tragen diese das aktuelle Abzeichen des entsprechenden Dienstgrades. Gerne wollen wir Ihnen hier einen Überblick darüber darstellen:

Feuerwehrfrauanwärterin / Feuerwehrmannanwärter

Feuerwehrmannanwärter werden die Mitglieder, welche in die Feuerwehr eintreten

 

Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann

Feuerwehrmänner werden die Mitglieder, welche aus der Jugendfeuerwehr übernommen werden, oder welche die Truppmannausbildung Teil 1 nach FwDV2 erfolgreich absolvieren.

Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann

Oberfeuerwehrmänner werden die Mitglieder, welche die Truppmannausbildung Teil 2 nach FwDV2 erfolgreich absolvieren.

Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann

Hauptfeuerwehrmann wird man, indem man mindestens 5 Jahre Hauptfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst beteiligt hat.

Unterbrandmeisterin / Unterbrandmeister

Unterbrandmeister müssen mindestens Hauptfeuerwehrmann oder ein Jahr Oberfeuerfehrmann gewesen sein und den Lehrgang zum Truppführer erfolgreich absolviert haben.

Brandmeisterin / Brandmeister

Brandmeister waren mindestens zwei Jahre Unterbrandmeister und haben den Lehrgang zum Gruppenführer (F III) am IdF Münster erfolgreich absolviert.

Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister

Oberbrandmeister waren mindestens 2 Jahre Brandmeister und nahmen regelmäßig an dem aktiven Dienst und Fortbildungsveranstaltungen teil.

Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister

Zum Hauptbrandmeister werden die Kameraden befördert, welche mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister waren und am aktivem Dienst und Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben.

Brandinspektorin / Brandinspektor

Brandinspektoren waren mindestens Oberbrandmeister und haben zudem den Zugführerlehrgang (F VI) am IdF Münster erfolgreich absolviert.

Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor

Brandoberinspektoren waren mindestens Brandinspektor und werden nach dem bestandenem Lehrgang zum Führen von Verbänden (F V Teil 1) und dem Lehrgang “Einführung in die Stabsarbeit (F V Teil 2) zum Brandoberinspektor befördert.

Stadtbrandinspektorin / Stadtbrandinspektor

Stadtbrandinspektoren waren Brandoberinspektoren und haben den Lehrgang zum leiten einer Feuerwehr (F VI) am IdF Münster besucht und erfolgreich absolviert.

 

 

 

 
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